Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
In der Anlage übergebe ich den Antrag unserer Fraktion zum Klimaschutz mit der Bitte uns den Eingang zu bestätigen und der Bitte diesen schnellstmöglich zur Abstimmung im Stadtrat zu stellen.
Die Fraktion beantragt als konkrete Maßnahmen des Klimaschutzes zur Einhaltung der Klimaschutzziele der Stadt Schrobenhausen und des generellen Klimaschutzes, dass die Stadt Schrobenhausen im Wege der Selbstverpflichtung folgende Leitlinien zukünftig einhält:
Bei Baumaßnahmen verpflichtet sich die Stadt Schrobenhausen, Gebäude, soweit bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig und die konkrete Nutzung dem nicht entgegensteht, in Holzbauweise zu errichten, wenn die Kosten der Holzbauweise diejenigen bei Massivbauweise um voraussichtlich 15 % nicht überschreiten.
Zur Begründung ist anzuführen, dass bei konventioneller Bauweise in erheblichem Maße Baumaterialien eingesetzt werden, bei deren Erzeugung viel - heute noch fast ausschließlich fossile - Energie eingesetzt wird und damit CO2 emittiert wird, während der Baustoffholz CO2 dauerhaft speichert. Zudem ist bei Holzbauweise in der Regel wegen der Bauweise ein höherer energetischer Standard zu erwarten, weil für eine Verbesserung des energetischen Standards hier konstruktiv bedingt nur geringfügige Mehrkosten entstehen. Die Speicherung von CO2 in Holz als Rohstoff wirkt sich klimafördernd und damit auch volkswirtschaftlich positiv aus.
Die Stadt Schrobenhausen verpflichtet sich bei Neubauten, diese im Hinblick auf Wärmedämmung, Heizmedium und Ausstattung mit PV-Anlagen - soweit bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig – mindestens so herzustellen, dass für Warmwasserbereitung und Beheizung der Gebäude zumindest bilanziell keine zusätzliche Energie aufgewendet wird (Nullenergiehaus).
Begründung: Ein wesentlicher Beitrag zur Klimaerwärmung ist immer noch die Hausfeuerung. Es ist nachhaltiges Ziel der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung den CO2 Ausstoß für die Hausfeuerung zukünftig vollständig entfallen zu lassen. Um unsere Klimaschutzziele einzuhalten und hier als Kommune mit gutem Beispiel voranzugehen, ist diese Maßnahme dringend geboten.
Die Stadt Schrobenhausen verpflichtet sich, alle im Eigentum der Stadt Schrobenhausen oder ihrer Eigenbetriebe/Kommunalunternehmen stehenden Gebäude bzw. derjenigen Zweckverbände , an denen die Stadt beteiligt ist, bis spätestens zum Jahr 2033 vollständig mit Dachflächen-PV-Anlagen auszustatten, soweit nicht bauplanungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtliche Belange insbesondere der Denkmalschutz dagegensprechen.
Begründung: Die Eigenstromerzeugung ist im Bereich der Energieerzeugung wesentliches und zwingendes Mittel, um die bisherigen fossilen Energieträger zu ersetzen. Dazu sind die bei der Stadt bestehenden Potenziale zu nutzen und zur Eigenstromerzeugung eine Zehn-Jahres-Planung nebst Investitionsplan aufzustellen.
Die Innenstadtsatzung der Stadt Schrobenhausen wird dahingehend geändert, dass auf nicht denkmalgeschützten Gebäuden auch im Bereich der Innenstadt auf denjenigen Dachflächen, Außenwänden und Balkonen, die straßenabgewandt sind bzw. von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht eingesehen werden können, die Anbringung von PV-Anlagen zugelassen wird. Dem Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Vorschlag zur Änderung der Satzung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Begründung: Auch im Bereich der Innenstadt ist die Nutzung des CO2-neutralen Potenzials der Sonnenenergie zuzulassen, soweit nicht gestalterische Belange oder der Denkmalschutz dagegensprechen. Die Zulassung von PV-Anlagen auf Dachflächen, die Straßenabgewandt oder aus anderen Gründen nicht einsehbar sind ist deswegen, weil gestalterische Belange in diesen Fällen nicht beeinträchtigt sind, geboten.
Das Fuhrparkmanagement/Mobilitätsmanagement der Stadt/Stadtverwaltung betreffend die gemeindeeigenen Fahrzeuge wird dahingehend überarbeitet, dass - wenn nicht die sich aus der konkreten Nutzung ergebenden Belange und Bedürfnisse diesem widersprechen - im Hinblick auf die lokalen Emissionen emissionsneutrale Fahrzeuge in Zukunft beschafft werden (Elektro/Wasserstoff o. ä.). Zudem ist auch Fahrradmobilität durch E-Bikes/Lasten-E-Bikes für die dienstliche Nutzung im Kurzstreckenbereich ohne oder mit geringem Lastentransport für den Mobilitätsbedarf der Stadtverwaltung vorzusehen und auf deren Nutzung seitens der Mitarbeiter hinzuwirken.
All diese Maßnahmen erscheinen, wenn wir unserem eigenen Anspruch im Hinblick auf die Klimaneutralität gerecht werden wollen, dringend und kurzfristig geboten.