Antrag der SPD Stadtratsfraktion auf Prüfung einer Tiny-Haus-Siedlung

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Realisierung von Tiny-Hausflächen zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Gegenstand der Prüfung ist die städtische öffentliche Grünfläche gegenüber dem Lehrbienenstand, gelegen im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Rinderhoferbreite und der Bebauung im Anschluss an die Georg-Friedrich-Händel-Straße.
  3. Das Konzept soll insbesondere enthalten: a) Flächen- und Bebauungspotenzial (Anzahl der Einheiten, mögliche Größen/Grundflächen, Mindestabstände, Stellplätze, Grün-/Gemeinschaftsflächen, ggf. Erweiterungsoptionen), b) planungsrechtliche Einordnung (u. a. Darstellung der erforderlichen Schritte nach BauGB, ggf. Bebauungsplan/Änderung, bauordnungsrechtliche Anforderungen), c) technische Erschließung (insb. Strom, Wasser, Abwasser) einschließlich einer Darstellung der voraussichtlich notwendigen Leitungsführung und Anschlusslängen sowie etwaiger weiterer erforderlicher Maßnahmen, d) Varianten der Situierung/Anordnung der Tiny-Häuser (z. B. Cluster-/Reihen-/Ringlösung, Erschließung), e) Kostenkalkulation (Konzept-/Planungskosten, Erschließungs- und Anschlusskosten, laufende Kosten/Unterhalt), f) Betriebs- und Nutzungsmodell (Vermietung/Verpachtung, Zielgruppen, Vertragslaufzeiten, Auswahl-/Vergabekriterien, Regelungen zu Nutzung, Gestaltung, Nebenanlagen), g) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer ersten Einnahmenabschätzung (Pacht-/Mietansätze; nach Auskunft erfahrener Betreiber sind Pachtwerte im Bereich von bis zu 20 €/m²/Jahr üblich; Darstellung eines konservativen und eines realistischen Szenarios), h) Auswirkungen auf Pflege- und Unterhaltsaufwand der Fläche (Status quo vs. Nutzungskonzept), i) Zeitplan bis zur Beschlussreife sowie ggf. erforderliche Beteiligungen (Fachstellen, Versorgungsträger, Öffentlichkeit).
  4. Die Verwaltung legt dem Stadtrat nach Abschluss der Prüfung einen Beschlussvorschlag zur weiteren Behandlung vor.

Begründung Die Stadt Schrobenhausen verfügt im genannten Bereich über eine öffentliche Grünfläche, für die der Stadt derzeit laufender Pflegeaufwand entsteht. Zugleich besteht ein erkennbarer Bedarf an zusätzlichen, flexiblen und vergleichsweise flächensparenden Wohnangeboten. Tiny-Haus-Konzepte können hier einen sinnvollen Beitrag leisten. Die Nutzung der genannten Fläche bietet mehrere Vorteile:

  • Nachverdichtung und Schaffung zusätzlicher Wohnpotenziale: Eine kleinteilige Bebauung kann vorhandene Potenziale nutzen und zusätzlichen Wohnraum schaffen, ohne neue großflächige Baugebiete auszuweisen.
  • Reduzierung kommunaler Folgekosten: Der bestehende Pflegeaufwand für die Grünfläche könnte – je nach Ausgestaltung – deutlich reduziert werden.
  • Einnahmemöglichkeiten für die Stadt: Durch Vermietung/Verpachtung der Flächen können fortlaufende Einnahmen generiert werden (nach Auskunft erfahrener Betreiber typischerweise im Bereich von mindestens 10–20 €/m²/Jahr).200 € für eine 100 qm Parzelle pro Monat sind durchaus realistische Werte.
  • Erprobung eines Modells: Die Fläche eignet sich als Pilotprojekt, um Bedarf, Umsetzbarkeit, Erschließungsaufwand und Akzeptanz zu testen. Erkenntnisse könnten anschließend auf weitere geeignete Flächen im Stadtgebiet übertragen werden. Der technische Erschließungsaufwand dürfte erfahrungsgemäß vergleichsweise gering sein, da voraussichtlich insbesondere Strom, Wasser und Abwasser über kurze Strecken anzuschließen wären. Gerade deshalb ist eine strukturierte Prüfung mit Variantenvergleich und Kostenkalkulation zielführend. Finanzielle Auswirkungen Zum jetzigen Zeitpunkt sind voraussichtlich keine Haushaltsmittel bereitzustellen, da zunächst eine konzeptionelle Prüfung und Kostenermittlung durch die Verwaltung erfolgen soll. Konkrete Mittelbedarfe ergeben sich erst nach Vorlage des Konzepts und gesonderter Beschlussfassung.