Einholung eines Sachverständigengutachtens zu weiteren Möglichkeiten des Hochwasser- und Gebäudeschutzes in Schrobenhausen

  1. Die Stadt Schrobenhausen holt ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein, das weitere Möglichkeiten des Hochwasser- und Gebäudeschutzes für das Stadtgebiet untersucht.

    1. Im Rahmen des Gutachtens sind insbesondere folgende Aspekte zu prüfen und überschlägig zu bewerten:
    • Errichtung zusätzlicher mobiler oder stationärer Hochwassersperren sowie mögliche Standorte,
    • Einsatz stationärer oder mobiler Pumpen einschließlich deren Standorte und technischer Vorrichtungen,
    • bauliche Maßnahmen im Gelände oder auf Grundstücken (z. B. Stufen, kleinere Wälle, Dammbauwerke, Wegerhöhungen),
    • mögliche Eingriffe und Verbesserungen in der Kanalisation,
    • wechselseitige Auswirkungen dieser Maßnahmen auf angrenzende und insbesondere unterliegende Bereiche,
    • das jeweilige Schutzpotenzial in quantitativer Hinsicht sowie die dafür überschlägig erforderlichen Kosten.
    1. Für die Erstellung des Gutachtens werden im Haushaltsjahr 2026 Haushaltsmittel in Höhe von zunächst ca. 100.000 € bereitgestellt.

Begründung:

Im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Hochwasserschutz wurde – auch auf wiederholte Anregung der SPD – mehrfach vereinbart, dass die Stadtverwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens einbringt. Ein solcher Vorschlag liegt bisher nicht vor. Angesichts der Dringlichkeit der Thematik und der zunehmenden Hochwasserrisiken darf ein weiteres Zuwarten nicht erfolgen. Hinzu kommt, dass der technische Hochwasserschutz des Wasserwirtschaftsamtes noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Deshalb ist es erforderlich, jegliches Schutzpotenzial zu nutzen. Um diese Potenziale umfassend zu analysieren, bedarf es einer detaillierten Untersuchung durch einen Sachverständigen. Zudem ist auch in Zukunft nicht von einem 100-prozentigen Hochwasserschutz auszugehen. Zur Sicherung der Vermögenswerte unserer Bevölkerung müssen daher alle zumutbaren weiteren Potenziale gehoben werden – insbesondere solche, die im Rahmen einfacher genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen außerhalb der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes realisiert werden können. Daher sieht sich die SPD-Stadtratsfraktion veranlasst, diesen Antrag einzubringen, um zeitnah eine fundierte Entscheidungsgrundlage über mögliche weitere Schutzmaßnahmen und deren Kosten zu schaffen.